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2
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3
3,5
4
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5
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1) Ab dem 1. Juli 2005 wurde bei den gesetzlichen Krankenkassen ein Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozentpunkten eingeführt. Die Eingabe des Versicherungssatzes erfolgt ohne diesen Beitrag. Dieser ist ausschließlich von den gesetzlich versicherten Arbeitnehmern zu tragen und wird automatisch mit berechnet und im Krankenversicherungsbeitrag ausgewiesen.
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