Ein Teil der Kosten für Tagesmutter oder Kindergarten kann vom Arbeitsgeber steuer- und sozialabgabenfrei übernommen werden. Die Kinder dürfen allerdings noch nicht in die Schule gehen und müssen tatsächlich in einer Einrichtung oder von einer Tagesmutter betreut werden. Bis zu 4.000 Euro können Eltern zusätzlich bei ihrer Steuererklärung geltend machen.
Das Geld muss zusätzlich gezahlt werden und darf nicht Teile des Gehalts ersetzen.
Plus pro Jahr: 1.200 – 3.600 Euro
