Zunächst einmal übernimmt das Unternehmen die Anschaffungskosten, Benzin, Wartung, Versicherung und Reparaturen. Außerdem muss der Mitarbeiter nur für den Anteil, den private Fahrten ausmachen, Steuern und Sozialabgaben bezahlen.
Allerdings sieht das Finanzamt einen Dienstwagen als geldwerten Vorteil an, der versteuert werden muss. Zur Berechnung gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder der Mitarbeiter weist die privat gefahrenen Kilometer per Fahrtenbuch nach oder setzt ein Prozent des Bruttolistenpreises zusätzlich 0,03 Prozent pro gefahrenen Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an. Die können dann wieder ganz oder ab 2007 teilweise als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Beispiel:
Der Wagen kostet laut Listenpreis 50.000 Euro. Davon müssen 500 Euro, also 1 Prozent versteuert werden. Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit müssen für 10 km angesetzt werden: 10 mal 0,03 Prozent gleich 0,3 Prozent von 50.000 Euro, also zirka 150 Euro. Weitere privat gefahrene Kilometer müssen nicht versteuert werden.
Plus pro Jahr: bis zu 15.000 Euro je nach Auto
