Krankenversicherung
Besonders wichtig ist es, sich für den Krankheitsfall gut abzusichern. Die Kosten für eine Behandlung im Ausland oder einen Transport zurück nach Deutschland gehen schnell in die Tausende und sollten deshalb idealerweise von einer Versicherung übernommen werden.
Wenn Sie zwischendurch nach Deutschland zurückkommen, müssen Sie auch
für diese Zeit klären, welche Versicherung dann greift. Am besten
wenden Sie sich an den Vertreter Ihrer Versicherung.
Überlegen Sie auch, ob eine Verlängerung des Auslandsaufenthalts
wahrscheinlich ist. Die Auslandskrankenversicherung kann nämlich nur
hier verlängert werden.
Für gesetzlich Krankenversicherte sieht in Europa erst einmal alles ganz einfach aus: Sie können sich einfach die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) besorgen und beim Arzt vorlegen. Bei den neueren Karten ist sie bereits schon oft auf der Rückseite der Versichertenkarte integriert.
Allerdings reicht der Versicherungsschutz in der Regel nur für die notwendigste Versorgung bei Krankheit oder Unfällen. Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangeren oder der Besuch beim Zahn- oder Augenarzt sind damit nicht abgedeckt, ebensowenig wie ein Rücktransport.
Privat Versicherte erhalten oft die gleiche Versorgung wie im Inland. Aber auch hier sollten sich Studenten mit Fernweh das Regelwerk ihrer Versicherung sehr genau anschauen und überlegen, eine spezielle Auslandsversicherung abzuschließen. Also bleiben auch hier doppelte Beiträge nicht aus. Es besteht aber die Möglichkeit, seine Versicherung auf "Anwartschaft zu stellen": Für 40 bis 50 Euro pro Monat lässt sich so der einmal gewährte Tarif nach der Rückkehr ohne erneute Gesundheitsprüfung beibehalten. In der "Anwartschaft" besteht allerdings kein Anspruch auf Leistungen.
Bis zum 14. Fachsemester und bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs besteht für Studenten Versicherungspflicht. Gesetzlich Versicherte müssen hier also zu den Kosten der privaten Auslandskrankenversicherung noch die Kosten für die bestehende Versicherung einkalkulieren. Um diese Kosten zu umgehen, müsste man sich exmatrikulieren. Dadurch verliert man aber auch den Anspruch auf eine Beendigung des Studiums zu den Bedingungen des Studienstarts. Das bedeutet: Wer später von seiner Hochschule nicht mehr zugelassen wird, etwa weil sich die Bedingungen verschärft haben, hat keinen Rechtsanspruch auf Fortsetzung des Studiums.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Manche Versicherungen bieten Monatsbeiträge an und unterscheiden nach Ländern. Andere bieten für die ersten Tage eine sehr günstige Pauschalversicherung an, die dann ab einem Stichtag merklich teurer wird. Hier kommt es also wieder darauf an, genau zu überprüfen, welche Versicherung für den eigenen Auslandsaufenthalt die passende ist. Dann liegen die Kosten zwischen 40 bis 90 Euro pro Monat.
Unfallversicherung
Meistens passiert nichts, aber wenn, dann kann es richtig teuer werden - für einen selbst. Denn was ist zum Beispiel, wenn Sie sich im Ausland verletzen und in Deutschland eine Rehabilitation anschließen müssen. Wer kommt dann für die Kosten auf? Normalerweise wäre hier in Deutschland die Berufsgenossenschaft zuständig gewesen. Doch bei einem Unfall im Ausland fühlt sich weder diese noch die Auslandskrankenversicherung zuständig. Hier kann nur eine Unfallversicherung helfen.
Haftpflichtversicherung
Auch zu einer Haftpflichtversicherung wird geraten, da sich so Schäden absichern lassen, für die jeder selbst haften muss. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann schnell zum finanziellen Ruin führen, wenn dabei eine andere Person verletzt wird.
Kombi-Policen
Viele Organisationen sind dazu übergegangen, Studenten nur noch zu vermitteln, wenn sie ausreichend abgesichert mit einer Auslandskrankenversicherung, Haftpflicht- und Unfallversicherung sind. Der DAAD bietet zum Beispiel eigene Kombi-Pakete an. Die Kosten liegen dabei zwischen 23,50 Euro für Praktikanten, 54,50 Euro für Studierende, Absolventen und Doktoranden in Europa und 83 Euro für Männer (Frauen: 146 Euro) in Übersee.
Checkliste für Versicherungen