Was sagt mein Zeugnis aus?

Egal ob Praktikum, Semesterjob oder der erste Job nach dem Studium, bei Beendigung einer Arbeitsstelle sollten Sie qualifiziertes Zeugnis erhalten. Die Formulierungen sind meistens wohlklingend, da ein Zeugnis wohlwollend ausfallen muss. Die Tücke liegt im Detail.

Von Ute Blindert.

Den Schluss zuerst

Aufmerksame Leser können aus den Schlussformulierungen eines Zeugnisses bereits einiges herauslesen. Äußert ein Arbeitgeber Bedauern über das Ausscheiden des Mitarbeiters, spricht er ihm seinen Dank aus und wünscht er ihm alles Gute für die - berufliche wie private - Zukunft, entspricht dies dem Tenor eines guten bis sehr guten Zeugnisses.
Personalverantwortliche lesen daher Zeugnisse oft von hinten nach vorn, um schnell einschätzen zu können, ob sich das Weiterlesen lohnt.

Schlechtes Deutsch, aber ...

... “stets zur vollsten Zufriedenheit“ bedeutet „sehr gut“, „stets zur vollen Zufriedenheit“ dagegen „gut“. Manche Personaler mögen argumentieren, dass es eben ein „vollstes“ nicht gibt, eingebürgert hat sich die Formulierung dennoch.
Steht der Ausdruck "zur vollsten Zufriedenheit" allerdings isoliert und ergibt sich kein stimmiges Gesamtbild, wird das Zeugnis auch nicht als „Sehr gut“ wahrgenommen. 

Versteckte Kritik im Zeugnis

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, einen Mitarbeiter in einem Zeugnis zu kritisieren. Entscheidend ist dabei manchmal nicht, was im Zeugnis selbst steht, sondern ob an manchen Stellen etwas weggelassen oder eben besonders betont wird.

  • Selbstverständlichkeiten betonen: Der Zeugnisschreiber hebt die Ehrlichkeit des Buchhalters hervor oder die freundliche Art der Telefonistin.
  • Notwendiges weglassen: Im Zeugnis fehlen Teile der Tätigkeitsbeschreibung, Leistungs- und Führungsbeurteilung. Beispiel: Bei einer Führungskraft fehlt die Beurteilung ihrer Leitungsfähigkeiten.
  • Die Nullstellentechnik: Die so genannten Nullstellen eines Zeugnisses werden mit Wörtern wie „außerordentlich“, „immer“, „stets“ oder „sehr“ gefüllt. Fehlen sie an den entscheidenden Stellen, sinkt das Niveau des Zeugnisses.
  • Das Gegenteil verneinen: Dazu gehören Formulierungen wie „war nicht unmotiviert“, „war nicht unhöflich“.
  • Entwertungen: Kleinigkeiten, die nicht viel mit der beschriebenen Tätigkeit zu tun haben, werden stark betont.
  • Die Reihenfolge: Wird der Vorgesetzte bei einer Führungsbeurteilung nach den Kollegen benannt, kann das auf Schwierigkeiten im Verhältnis zum Vorgesetzten hindeuten.

Ein Beispiel:
"Frau Schmitz ist im Umgang mit Kunden freundlich, hilfsbereit und besitzt ein gutes Gespür, angemessen auf ihre Wünsche einzugehen. In der Kommunikation mit Kunden verhält sie sich sehr respektvoll und wertschätzend. Ihre Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Kollegen ist gut."

Hier fällt auf, dass eher darauf eingegangen wird, dass sich Frau Schmitz laut der Formulierungen im Arbeitszeugnis angemessen gegenüber ihren Kunden verhält, mit Vorgesetzten und Kollegen scheint sie dagegen nicht so gut klarzukommen.

Wichtige Kernkompetenzen: Obwohl es dazu noch nicht viele Vorgaben gibt, wird die Beschreibung von Kernkompetenzen im Zeugnis immer wichtiger. Schlagworte könnten zum Beispiel interkulturelle Kompetenz, Internationalität, besondere IT-Kenntnisse und Arbeitstechniken sein. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass diese Begriffe mit Inhalt gefüllt werden, damit Ihr Arbeitszeugnis wirklich an Wert gewinnt.

Das Unbewusste: Achten Sie darauf, wie sich das Zeugnis insgesamt anhört. Liest es sich flüssig, empfinden Sie selbst den Ton als positiv? Wenn Ihnen Zweifel kommen, dann lassen Sie Ihr Zeugnis lieber von einem Profi gegenlesen.

Zahlen zählen: Durch konkrete Zahlen, die Ihre Leistung dokumentieren, gewinnt Ihr Zeugnis zusätzlich an Substanz. Hatten Sie Personalverantwortung für 10 Mitarbeiter oder für 1.000? Hat Ihr Arbeitsbeitrag den Umsatz gesteigert und wenn ja, um wieviel Prozent? Insgesamt ist eine Kombination aus absoluten Zahlen und Prozentangaben optimal.

Jedes Zeugnis wichtig nehmen: Auch wenn ein Zeugnis momentan nicht wichtig erscheint, und es in nächster Zeit voraussichtlich nicht benötigt wird, sollten Sie sich auf jeden Fall immer eins erstellen lassen. Wer weiß, wie Ihr Berufsleben verläuft und wo Sie es vielleicht doch einmal brauchen können.

In kleineren Unternehmen bietet man Ihnen oftmals auch an, dass Sie selbst einen Vorschlag für Ihr Zeugnis einreichen können. Wenn Sie wissen, dass es im Unternehmen keinen Profi gibt, nutzen Sie die Chance und stellen Sie sich ein gutes Zeugnis aus. Zwar kann Ihr Chef noch an den Formulierungen feilen, aber die Tendenz wird sicher in die von Ihnen gewünschte Richtung gehen. 

Ein vollständiges qualifiziertes Arbeitszeugnis besteht aus folgenden Abschnitten:

  • Einleitung
  • Beruflicher Werdegang
  • Beschreibung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit

  • Leistung 1: Bereitschaft
  • Leistung 2: Befähigung
  • Leistung 3: Wissen/Weiterbildung
  • Leistung 4: Arbeitsweise
  • Leistung 5: Arbeitserfolg
  • Leistung 6: Herausragende Erfolge
  • Leistung 7: Führungsleistung
  • Leistung 8: Zusammenfassendes Leistungsurteil

  • Verhalten 1: Verhalten zu Internen
  • Verhalten 2: Verhalten zu Externen
  • Verhalten 3: Sonstiges Verhalten

  • Beendigungsformel
  • Dankes-/Bedauernsformel
  • Zukunftswünsche

  • Datum
  • Unterschrift des Zeugnisausstellers mit Angabe von Rang und Kompetenz

Buchtipp:

Arnulf Weuster, Brigitte Scheer: Arbeitszeugnisse in Textbausteinen . Rationelle Erstellung, Analyse, Rechtsfragen. 12. Auflage, Boorberg Verlag 2010, € 21,80.

Ein sehr umfassender, ausführlicher Ratgeber zur Erstellung von Arbeitszeugnissen. Versehen mit zahlreichen Details, vor allem auch zu aktuellen Gerichtsurteilen, und einem Textbausteinverzeichnis, anhand dessen sich ein rechtssicheres Zeugnis erstellen lässt. Für den schnellen Überblick sicher nichts, aber wer sicher gehen will oder vielleicht selbst einen Entwurf vorlegen möchte, findet hier Rat und Hilfe.

Hilfe im Internet:

Auf der Seite von Personalmanagement Riemann gibt es eine gute Übersicht zu Form und Inhalt von Arbeitszeugnissen: www.pr-riemann.de

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Share 17. März 2010 — Ute Blindert.